Doch was kommt tatsächlich -als wahrgenommene Leistung- beim Nutzer an? Nutzer sind wir alle, wenn wir tatsächlich einmal erkranken, inklusive aller Selbstbehalte und Eigenanteile, die dann zu entrichten sind. Haben wir eine Vollkasko oder eine Teilkasko abgeschlossen? Die Worte der Versicherungswirtschaft sind uns präsent – aber wie nehmen wir tatsächlich die Leistungen im aktuellen Gesetzesrahmen wahr?